Zitierte Verfahren und veröffentlichte Entscheidungen

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  • OLG Brandenburg, Urteil vom 19.06.2025 - 12 U 110/24, zur Auslegung einer Vertragsstrafenvereinbarung; Schadensersatzzahlung wegen entgangener Mieteinnahmen bei dejure.org,  bei juris.de; Papierfundstellen: NJW-RR 2025, 1308 und NZBau 2025, 714 (Vorinstanz: LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 06.09.2024 - 12 O 155/22, ohne weitere Angaben bei dejure.org); im Volltext bei Landesprtal Brandenburg

Orientierungssatz bei juris:

"1. Knüpft eine Vertragsstrafe an einen "Liefertermin" an, ist dieser im Kontext eines Verbraucherbauvertrags aus objektiver Empfängersicht als Frist für Lieferung und vollständige Montage auszulegen.

2. Die Formulierung "ca. drei bis vier Monate ab der ersten Anzahlung" stellt keine verbindliche Leistungsfrist dar, die bei Überschreitung automatisch zu Verzug führt.

3. Fehlen verbindliche Angaben zur Fertigstellung, hat der Unternehmer die Leistung zügig und ohne schuldhaftes Zögern zu beginnen und innerhalb einer angemessenen Herstellungsfrist zu vollenden.

4. Der Unternehmer trägt die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Verzögerung nicht von ihm zu vertreten ist.

5. Eine Vertragsstrafe ist auf einen zeitlich und sachlich identischen Schadensersatzanspruch anzurechnen, sofern beide denselben Pflichtverstoß betreffen."


Redaktioneller Leitsatz beim Portal Wolters Kluwer:

"Ist nach dem Wortlaut einer Vertragsstrafenvereinbarung nur von "Lieferungen" und einem "Liefertermin" und nicht von einem Fertigstellungstermin die Rede, ist dies dahingehend auszulegen, dass nicht allein die Lieferung, sondern auch die Montage und der Aufbau der einzelnen Bausatzteile bis zu dem genannten "Liefertermin" geschuldet wird."               

  • LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 14.12.2001 - 6 (b) S 76/01 zur Abtretbarkeit von Forderungen aus Mobilfunkverträgen: Papierfundstellen in MMR 2002, 249 sowie K&R 2002, 499 - Online bei Wolters Kluwer und bei JurPC
  • Bericht im Berliner Anwaltsblatt zum Verfahren beim AG Strausberg 23 C 124/03 
  • AG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 10.10.2002 - 3.2 IK 75/00 und 32 IK 75/00 zum Thema Prozesskostenhilfe für den Insolvenzgläubiger im Verbraucherinsolvenzverfahren, Papierfundstelle: Rpfleger 2003, 144; Online; wird später zitiert vom BGH, Beschluss vom 08.07.2004 - IX ZB 565/02 
  • OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des 3. Senats vom 11. März 2004 - 3 A 630/00.Z, wird zitiert vom 10. Senat des gleichen Gerichts im Beschluss vom 26.10.2005 zum Aktenzeichen: OVG 10 S 15.05 und betrifft die Rechtsgebiete: EigenheimVO, MeldeO, VO über Bevölkerungsbauwerke, BauGB der DDR
  • BVerwG, 12.05.2004 - 8 B 16.04 zu den Themen Überschuldung eines Grundstücks - Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung der Klägerin in der mündlichen Verhandlung - Begriff der "Überschuldung" bzw. der "unmittelbar bevorstehenden Überschuldung" in § 1 Abs. 2 VermG (Vermögensgesetz); Online beim BVerwG und bei Wolters Kluwer
  • LG Frankfurt (Oder) – Az.: 17 O 296/04 – Urteil vom 13.10.2006 zum Anspruch auf Krankentagegeld bei Obliegenheitspflichtverletzung; bei Beck-Online und beim Kollegen Rechtsanwalt Kotz und bei Wolters Kluwer Online 
  • Dem eben genannten Urteil des LG Frankfurt (Oder) in der Berufung nachfolgend: Brandenburgisches OLG - Urteil vom 12.03.2008 - 4 U 168/06; bei Beck-Online und bei openJur und bei judicialis und bei rechtsportal.de und bei Wolters Kluwer Online
  • Prozess beim Amtsgericht Eberswalde, Az: 2 C 403/04 zum Thema Schuldrechtsanpassungsgesetz, nachfolgend in der Berufung beim LG Frankfurt (Oder), 16 S 186/14; zitiert in NJ 2015, 309 von Rechtsanwalt Dr. Thorsten Purps in seinem Aufsatz „Schuldrechtsanpassung – ein Auslaufmodell?“; zu finden auch bei Beck-Online
  • ... wird fortgesetzt!